Leitbild der GROESSIG Digital GmbH

Die GROESSIG Digital GmbH ist auch Anbieter bzw. Durchführungsinstanz von geförderten Arbeitsmarktdienstleistungen.

Unserer Arbeit liegt das positive Menschenbild des Humanismus mit den entsprechenden positiven Lern- und Arbeitsbegriffen zugrunde, welches Erwerbsarbeit grundsätzlich als einen individuellen Beitrag zum Gemeinwesen und damit als einen Teil der persönlichen Selbstverwirklichung versteht.

Unsere Kund*innen

Die GROESSIG Digital GmbH versteht sich als überparteilicher, unpolitischer und konfessionell sowie weltanschaulich neutraler Arbeitsmarktdienstleister. Im Konkreten sind wir Dienstleister für Arbeitsagenturen sowie Jobcenter und unterstützen mit unseren Maßnahmen der Arbeitsförderung die nachhaltige Integration von Arbeitssuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen in den Arbeitsmarkt. Demnach sehen wir diesen Personenkreis als primäre Kund*innen. Zudem sind Arbeitgeber und Unternehmen eine weitere Kundenkategorie, der wir im Rahmen der Aus- und Weiterbildung deren Mitarbeiter eine hohe Bedeutung beimessen. Unsere Kund*innen erwarten ein qualifiziertes Bildungsangebot, dass Ihnen eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht. Zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Dienstleistung führen wir regelmäßige Kund*innenbefragung durch und beziehen diese Erkenntnisse in die Weiterentwicklung ein.

Ausrichtung am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Unsere Angebote sind auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ausgerichtet. Unsere Kernaufgaben dabei sind:

  • Analyse des Arbeitsmarktes
  • Ermittlung der Kund*innenbedürfnisse
  • Konzeption und Durchführung erfolgreicher und wirtschaftlicher Maßnahmen
  • Auswertung und Weiterentwicklung des Maßnahmeangebotes
  • Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Zulassung von Maßnahmen der Arbeitsförderung.

Kommunikation und Überprüfung des Leitbildes

Das Leitbild wurde Geschäftsführung festgelegt und ist für alle Mitarbeiter*innen verbindlich. Unser Leitbild steht allen Interessierten Parteien zur Verfügung, wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Überprüfung findet mindestens einmal jährlich statt.